Saturday, 19. june 2010 6 19 /06 /Juni /2010 03:04
- veröffentlicht in: Politik

Gedanken eines Mitbürgers Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

vor einiger Zeit war ich noch der Meinung, die Abgeordneten unseres Bundestages wären an Recht und Gesetz gebunden, wie jeder Bürger in diesem Land auch. Inzwischen beschleichen mich Befürchtungen, dass dem nicht so ist. Sie fragen sich jetzt vielleicht, wieso ich zu dieser Auffassung komme.

 

Schauen wir uns dazu mal die Handlungsgrundlagen unserer Parlamentarier im Grundgesetz an.

 

Der Artikel 38 Abs. 1 unseres Grundgesetzes lautet wie folgt:

 

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

 

An Weisungen nicht gebunden zu sein und nur nach seinem Gewissen zu handeln, erscheint mir ein wesentlicher Eckpfeiler einer funktiionierenden Demokratie. Das sahen wohl auch die Väter des Grundgesetzes nach leidvoller Erfahrung eines totalitären Regimes. Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen zu treffen, erfordert vollständige und umfassende Information vor jeder Entscheidung ohne jegliche Beeinflussung.

 

Doch wie sieht es in der Realität aus?

 

Anlässlich der Wahl des neuen Bundespräsidenten am 30.06.2010 wird mit allen Mitteln versucht, eine Gewissensentscheidung zu verhindern. Immer wieder wird über Vorgehensweisen berichtet, die den Eindruck erwecken, dass die Parteimitglieder der Schwarz-Gelben Bundesregierung massiv unter Druck gesetzt werden. Wurden bei der letzten Wahl zum Bundespräsidenten noch Sportler und Prominente, wie z. B. Fürstin Gloria von Thurn und Taxis in die wahlberechtigte Bundesversammlung geschickt, finden sich zur aktuellen Wahl nur Politiker in diesem Gremium.

Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken dazu, warum das wohl so ist.

 

Der Blog von abgeordnetenwatch.de berichtet am 17.06.2010, dass jeder Abgeordnete einen Tag vor einer Abstimmung schriftlich anzeigen muss, wenn er bei der Abstimmung von der Fraktionslinie abweichen will. Zugespitzt könnte man sagen: In Deutschland muss sogar das freie Gewissen bei der Fraktionsführung angemeldet werden.

 

Der SPD-Abgeordnete Marco Bülow hat diesen Einfluss des Fraktionszwangs sowie den Druck durch Lobbyisten und Konzerne auf das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten in seinem Buch "Wir Abnicker" ausführlich beschrieben.

 

Wolfgang Rogalski, ein intimer Kenner der Politik-Szene, hat deshalb am 31.05.2010 eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht, mit dem Ziel, diesen demokratiefeindlichen Fraktionszwang abzuschaffen.

 

Mit Ihrer Unterstützung kann der Fraktionszwang und das undemokratische Verhalten vieler Abgeordneter endlich beseitigt werden. Wehren Sie sich gegen Entscheidungen, die nichts mehr mit einem freien Gewissen gemeinsam haben und zeichnen Sie diese Petition hier mit. Bis zum 23.07.2010 haben Sie die Möglichkeit dazu.

 

Doch nicht nur in Deutschland mangelt es an politischem Feingefühl, die EU verfährt noch wesentlich rigider mit Abgeordneten des Parlaments. die sich nicht der Mehrheitsmeinung anschliessen wollen. Sehen Sie hierzu ein Video, in dem der Abgeordnete Nigel Farage als "Nazi" und "Geisteskranker" beschimpft wird, weil er dem Lissabon-Vertrag nicht zustimmen will.

 

 

 


 

Lassen Sie solche Auswüchse nicht mehr zu und unterstützen Sie die Petition.

 

Herzlichen Dank.

Andreas Orth

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